Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Flutgrabenbrücke aus Ziegelgewölbe überspannt den Graben parallel zur Wipper und ist über 100 Jahre alt. Der v. g. Graben wurde als Überflutungsgraben für die Wipper angelegt und dient dem Hochwasserschutz. Die Altersangabe wurde auf Grund fehlender ursprünglicher Bauunterlagen unter Beachtung der Bauweise und den nunmehr erkannten Schäden geschätzt. Unstrittig ist aber der Sachverhalt, dass die Nutzungsdauer dieser Zweifeldbrücke bei weitem überschritten wurde und die Bausubstanz als nicht mehr tragfähig eingeschätzt werden muss. Auf Grund des sehr schlechten Bauzustandes wurde die Flutgrabenbrücke im Zusammenhang mit der Wipperbrücke (BW 27) für jeglichen Verkehr gesperrt.

 

Eine wirtschaftliche Sanierung zur Instandsetzung des Bauwerkes scheidet auf Grund der umfangreichen Mängel und Schädigungen aus. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel für den Ersatzneubau im Haushalt war auf Grund der finanziellen Situation bisher nicht möglich. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat am 15.04.2020 eine Prioritätenliste von Maßnahmen des Hoch- und Tiefbauamtes einstimmig beschlossen für den Fall, dass die Stadt Aschersleben zusätzliche Haushaltsmittel vom Land Sachsen-Anhalt erhält. Aktuell noch auf dem 10. Rang dieser Liste steht der Neubau dieses Bauwerks. Die Priorität würde sich unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der Möglichkeit des Fördermitteleinsatzes stark erhöhen, so dass die Brücke bei Neubewertung der einzelnen Kriterien auf Rang 3 stehen würde.

 

Unter den veränderten Rahmenbedingungen der Vollsperrung und der Bereitschaft des Ortschaftsrates von Drohndorf die Investitionsverpflichtungen der Stadt Aschersleben im Gebietsänderungsvertrag neu zu beschließen (Beschlussvorlage VII/192/20), soll für den Neubau der Flutgrabenbrücke beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) ein Fördermittelantrag gestellt werden.

 

Die beantragten Finanzmittel in Höhe von 65.000 Euro werden für die Erstellung von Planungs- und Genehmigungsunterlagen benötigt, die zwingend mit dem Antrag vorzulegen sind. Der Ende dieses Jahres in Aussicht gestellte Fördermittelaufruf zur Richtlinie zur Entwicklung des ländlichen Raumes (RELE), Teil A, Förderprogramm 6302 (Ländlicher Wegebau) ist vermutlich die einzige Chance der Stadt Aschersleben, die Flutgrabenbrücke kurzfristig neu zu errichten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss beschließt:

 

1.        eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 65.000 Euro, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den Neubau der Flutgrabenbrücke erarbeiten zu können, die zwingend mit dem Fördermittelantrag beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vorzulegen sind.    

2.        Die Finanzmittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Änderung des Gebietsänderungsvertrages mit der Ortschaft Drohndorf (Beschlussvorlage VII/192/2020). 

3.        Die erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 5.4.1.10/2701.7852000 (Neubau DB Bahnübergänge OT Klein Schierstedt) entnommen.