Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Steinbogenbrücke über die Wipper ist vermutlich älter als 200 Jahre. Damit ist die Nutzungsdauer dieser Brücke lange überschritten. Auf Grund des sehr schlechten Bauzustandes musste die Brücke am 28.05.2020 für jeglichen Verkehr gesperrt werden.

 

Die Möglichkeit der Instandsetzung besteht auf Grund des Alters der Brücke und der massiven Schädigungen nicht mehr. Die Stadt versucht seit 2015, Finanzmittel für den notwendigen Ersatzneubau im Haushalt einzustellen. Leider war dies auf Grund der finanziellen Situation bisher nicht möglich. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat am 15.04.2020 eine Prioritätenliste von Maßnahmen des Hoch- und Tiefbauamtes einstimmig beschlossen für den Fall, dass die Stadt Aschersleben zusätzliche Haushaltsmittel vom Land Sachsen-Anhalt erhält. Aktuell noch auf dem 17. Rang dieser Liste steht der Neubau dieses Bauwerks. Die Priorität würde sich unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der Möglichkeit des Fördermitteleinsatzes stark erhöhen, so dass die Brücke bei Neubewertung der einzelnen Kriterien auf Rang 2 stehen würde.

 

Unter den veränderten Rahmenbedingungen der Vollsperrung und der Bereitschaft des Ortschaftsrates von Drohndorf die Investitionsverpflichtungen der Stadt Aschersleben im Gebietsänderungsvertrag neu zu beschließen (Beschlussvorlage VII/192/20), soll für den Neubau der Wipperbrücke beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) ein Fördermittelantrag gestellt werden.

 

Die beantragten Finanzmittel in Höhe von 75.000 Euro werden für die Erstellung von Planungs- und Genehmigungsunterlagen benötigt, die zwingend mit dem Antrag vorzulegen sind. Der Ende dieses Jahres in Aussicht gestellte Fördermittelaufruf zur Richtlinie zur Entwicklung des ländlichen Raumes (RELE), Teil A, Förderprogramm 6302 (Ländlicher Wegebau) ist vermutlich die einzige Chance der Stadt Aschersleben, die Wipperbrücke kurzfristig neu zu errichten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss beschließt:

 

1.        eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 75.000 Euro, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den Neubau der Wipperbrücke erarbeiten zu können, die zwingend mit dem Fördermittelantrag beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vorzulegen sind.

2.        Die Finanzmittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Änderung des Gebietsänderungsvertrages mit der Ortschaft Drohndorf (Beschlussvorlage VII/192/2020). 

3.        Die erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 1.2.6.20/7350.7831000 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen oder immateriellen Vermögen oberhalb von 1.000 Euro) entnommen.