Begründung/Erläuterung:
Der am 27.
November 2019 im Stadtrat beschlossene Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung sieht die Aufnahme eines Darlehens über 630.000,-- EUR zur
Finanzierung von Investitionen vor.
Für den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch
die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 08. Januar 2020 für das
Wirtschaftsjahr 2020 in Höhe von 630.000,-- EUR erteilt.
Der Betrag
der Kreditaufnahme richtet sich nach den bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen
und bisher vorfinanzierten Investitionsausgaben und wird mit diesem
Ermächtigungsbeschluss auf den genehmigten Kreditbetrag begrenzt.
Um den
Kredit zu möglichst günstigen Konditionen aufnehmen zu können, ist es notwendig,
kurzfristig über die Kreditaufnahme entscheiden zu können. Kreditangebote sind
wegen ständiger Schwankungen am Kapitalmarkt jeweils nur kurze Zeit
verbindlich. Eine Ermächtigung des Betriebsleiters ermöglicht daher ein
marktorientiertes Verhalten.
Der höchst
zulässige Zinssatz wird auf 3 % festgelegt.
Die
Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.
Die
Aufnahme von Krediten erfolgt unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher
Gesichtspunkte.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung wird ermächtigt, auf der Grundlage der im Wirtschaftsplan
2020 festgesetzten Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der
Stadt Aschersleben, Darlehen in Höhe bis zu 630.000,-- EUR aufzunehmen.
Der höchst
zulässige Zinssatz wird auf 3 % festgelegt.
Die
Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.
Der
Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat über die realisierte
Kreditaufnahme zeitnah zu unterrichten.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird
ermächtigt, auf der Grundlage der im Wirtschaftsplan 2020 festgesetzten
Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben,
Darlehen in Höhe bis zu 630.000,-- EUR aufzunehmen.
Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 3 %
festgelegt.
Die Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20
Jahre betragen.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat
über die realisierte Kreditaufnahme zeitnah zu unterrichten.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
123/20