Die Arbeit von Frauenhäusern ist auf den Schutz und die Anonymität von
Frauen und deren Kindern, die von Gewalt betroffen sind, ausgerichtet. Sie
erfüllen damit den Auftrag des Grundgesetzes, Artikel 1, der besagt: „Die Würde
des Menschen ist unantastbar“. Durch Gewalt wird diese Würde des Rechts auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit missachtet.
Die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt stehen in der Verpflichtung, sich mit
gesellschaftlichen Strukturen, die Gewalt begünstigen, auseinanderzusetzen.
Seit November 1993 wird das Frauenhaus in Aschersleben in
städtischer Trägerschaft vorgehalten und ist in einem städtischen Gebäude
untergebracht.
Mit der Änderung der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und
deren ambulanten Beratungsstellen zum 01. Januar 2017 hat sich der
Personalschlüssel für Frauenhäuser erhöht. Somit sind für ein Frauenhaus mit 8
Belegungsplätzen für Frauen und ihre Kinder 2,5 Vollzeitbeschäftigte
vorzuhalten. Bei vier Belegungsplätzen für Frauen und ihre Kinder sind 2,0 Vollzeitbeschäftigte
nötig.
Für die Jahre 2018 und 2019 hatte die Stadt Aschersleben für
die Betreibung des Frauenhauses vom Land Sachsen-Anhalt eine
Ausnahmegenehmigung erhalten. Demnach war die Aufstockung des Personals um 20
Wochenstunden nicht erforderlich. Für das Jahr 2020 hat das Land mitgeteilt,
dass eine Außnahmegenehnigung nicht mehr erteilt wird.
Die Leiterin des Frauenhauses ist am 01. September 2019 in
den Ruhestand gegangen. Bei vier Belegungsplätzen für Frauen und ihre Kinder
müsste die Stadt Aschersleben noch eine Fachkraft mit 40 Wochenstunden einstellen.
In den vergangenen Jahren war die Auslastung des Frauenhauses
zwischen 34 % und 60 %. Deshalb wurden zum 01. Januar 2020 die Belegungsplätze
für Frauen von 8 auf 4 Plätze reduziert.
Nach 26 Jahren hat der Sanierungsbedarf des Hauses stetig
zugenommen. Für die Erneuerung der elektrischen Anlagen, den Brandschutz und
Malerarbeiten fallen Kosten in Höhe von ca.
300.000 € an . Hinzukommen die Kosten für die Instandsetzung
der Dachpappen-Dächer, die Trockenlegung des Gebäudes und die Sanierung des
Mauerwerks am Anbau. Beim Umbau eines Frauenhauses ist die barrierefreie
Nutzung des Hauses sicherzustellen, die dafür anfallenden Kosten liegen in
Verantwortung des Trägers (Punkt 6.2 Landesförderrichtlinie).
Der Internationale Bund möchte ab dem 01. Januar 2021 - unter
dem Vorbehalt einer Förderung durch den Salzlandkreis und das Land
Sachsen-Anhalt - die Aufgaben und damit die Trägerschaft des Frauenhauses
Aschersleben übernehmen. Die vier Belegungsplätze für Frauen und ihre Kinder
werden weiter vorgehalten.
Der neue Träger möchte das Frauenhaus in einem anderen
Gebäude in Aschersleben weiterführen.
Nach vergaberechtlichen Vorschriften ist eine Ausschreibung
nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Übertragung der Aufgaben des Frauenhauses Aschersleben zum 01.01.2021 an
den
Internationalen
Bund.
- Der
Beschluss vom 07.09.1993, Vorlage Nr. 704/93 wird aufgehoben.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
- Die Übertragung der Aufgaben des
Frauenhauses Aschersleben zum 01.01.2021 an den
Internationalen
Bund.
- Der Beschluss vom 07.09.1993,
Vorlage Nr. 704/93 wird aufgehoben.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
136/20