Sitzung: 24.06.2020 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: VII/0139/20
Regenerativen
Energien wie solare Energie bilden hierbei eine tragende Säule der künftigen
Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.
Die Stadt
Aschersleben stellt gegenwärtig den sachlichen Teilflächennutzungsplan
regenerative Energien – Wind und Solar (TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.
Ein Standort dieses
TFNP ist der Standort 25 nördlich der Magdeburger Chaussee, der für die
Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage genutzt werden kann.
Für diesen Standort
hat Herr Mathias Heilmann die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens
beantragt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Für das
Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 28 Flurstücke 63 und 64 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Sondergebiet – PV-Anlage Magdeburger
Chaussee" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch Grünland, im Osten durch Grünland, im Süden durch die Magdeburger Chaussee und im Westen durch das Grundstück des Antragstellers (Magdeburger Chaussee 34) begrenzt.
Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 1,56ha.
- Zur Übernahme der Kosten durch den
Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der
städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.
8 Ja 1 Nein 1 Enthaltungen