Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bilden hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Die Stadt Aschersleben stellt gegenwärtig den sachlichen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien – Wind und Solar (TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.

Ein Standort dieses TFNP ist der Standort 25 nördlich der Magdeburger Chaussee, der für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage genutzt werden kann.

Für diesen Standort hat Herr Mathias Heilmann die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 28 Flurstücke 63 und 64 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Sondergebiet – PV-Anlage Magdeburger Chaussee" aufgestellt werden.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch Grünland, im Osten durch Grünland, im Süden durch die Magdeburger Chaussee und im Westen durch das Grundstück des Antragstellers (Magdeburger Chaussee 34) begrenzt.
    Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 1,56ha.

 

  1. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.

8 Ja                    1 Nein                1 Enthaltungen