Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: /, Enthaltungen: 1

Durch die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA ist der Regelungsinhalt zu Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine beschließenden Ausschüsse in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Dies gilt jedoch nicht für Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Der Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.

 

Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen oder ob dies nicht möglich sein soll.

 

In § 20 der Hauptsatzung „Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs. 2 erfasst, welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht zugelassen haben.

 

Die Änderung dieser Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat beschließt:

 

im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Neu Königsaue sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig.

 

 


Herr Klar bittet Herrn Fuchshuber um seine Ausführungen.

 

Herr Fuchshuber teilt mit, dass laut bisheriger Geschäftsordnung zu den Einwohnerfragestunden nur Fragen zu Themen erlaubt waren, die nicht auf der Tagesordnung standen. Von der Stadtverwaltung wurde nun ein Änderungsantrag erarbeitet, der erlaubt, dass von den Einwohnern auch Fragen zu Themen der Tagesordnung gestellt werden können. Laut § 84 Abs. 5 KVG LSA ist dafür ein Beschluss des Ortschaftsrates erforderlich.

 

Der Änderungsantrag hat zur Folge, dass auch die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben geändert werden muss. In § 20 der Hauptsatzung „Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs.2 erfasst, welche Ortschaften durch den Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht zulassen. 

 

 

Herr Rümke möchte wissen, ob die Einwohnerfragestunde vor oder nach den Beschlüssen der Tagesordnung durchgeführt werden sollen.

 

Herr Klar sieht es etwas kritisch. Er findet es zwar gut, dass die Einwohner zu Tagesordnungspunkten mitreden können. Aber wann sollen die Einwohnerfragestunde durchgeführt werden, wenn Beschlüsse anliegen wäre eventuell eine Einflussnahme auf Entscheidungen denkbar.

 

Herr Fuchshuber führt an, dass durch diese Neuregelung mehr Bürgerbeteiligung erhofft wird. Er macht den Vorschlag, die Einwohnerfragestunde vor den Beschlüssen durchzuführen und in der Regel dafür eine halbe Stunde festzulegen.  Die Entscheidung darüber aber obliegt dem Leiter der Ortschaftsratssitzungen.

 

 

Beschluss-Nr.: 115/20

 

Der Ortschaftsrat beschließt:

 

im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Neu Königsaue sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig.

 

Abstimmung zur Vorlage:    3 Ja   / Nein   1 Enthaltung