Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /

Durch die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA ist der Regelungsinhalt zu Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine beschließenden Ausschüsse in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Dies gilt jedoch nicht für Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Der Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.

 

Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen oder ob dies nicht möglich sein soll.

 

In § 20 der Hauptsatzung „Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs. 2 erfasst, welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht zugelassen haben.

 

Die Änderung dieser Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat beschließt:

 

im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Klein Schierstedt sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig.

 

 


 

 

 

Herr Fuchshuber teilt mit, dass laut bisheriger Geschäftsordnung zu den Einwohnerfragestunden nur Fragen zu Themen erlaubt waren, die nicht auf der Tagesordnung standen. Von der Stadtverwaltung wurde nun ein Änderungsantrag erarbeitet, der erlaubt, dass von den Einwohnern auch Fragen zu Themen der Tagesordnung gestellt werden können. Laut § 84 Abs. 5 KVG LSA ist dafür ein Beschluss des Ortschaftsrates erforderlich. Über den Zeitpunkt der Einwohnerfragestunde, sollte eine einheitliche Regelung getroffen werden.

 

 

Herr Herrmann stellt die Beschlussvorlage Nr. VII/0115/20 zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:   ja:    4   nein:   --     Enthaltungen:  --