Sitzung: 15.06.2020 Ortschaftsrat Freckleben
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0111/20
Durch
die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA ist der Regelungsinhalt zu
Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine beschließenden Ausschüsse in
der Geschäftsordnung zu regeln.
Dies
gilt jedoch nicht für Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des
Ortschaftsrates. Der Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung
von § 84 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu
regeln.
Dazu
ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates
dahingehend erforderlich, ob im Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen
Teil des Ortschaftsrates Fragen zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen
Tagesordnung gestellt werden dürfen oder ob dies nicht möglich sein soll.
In
§ 20 der Hauptsatzung „Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in
Abs. 2 erfasst, welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu
Beratungsgegenständen der Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften
solche Fragen nicht zugelassen haben.
Die
Änderung dieser Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der
Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen
werden.
Am
13.08.2019 wurde von Herrn Ortsbürgermeister Hänsgen ein Antrag gestellt, der
diesen Regelungsinhalt (Fragen zu Beratungsgegenständen im Rahmen der
Einwohnerfragestunde) zum Gegenstand hat.
Beschlussvorschlag:
Der
Ortschaftsrat beschließt:
im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen
Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Freckleben sind Fragen zu
Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig