Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Beschluss dient der Vorbereitung und Durchführung von zusätzlichen Investitionen im Hoch- und Tiefbau ab dem Jahr 2020.

 

Im Zuge der Erstellung des Haushaltsplans 2020 musste ein Teil der geplanten Maßnahmen unberücksichtigt bleiben, um für das Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Die Liste dieser Maßnahmen wurde zusammen mit dem Haushaltsplan 2020 übergeben.

 

Auf Basis dieser Liste ist nunmehr von Seiten der Verwaltung eine Prioritätenliste erarbeitet worden, die durch den heutigen Beschluss die Arbeitsgrundlage dafür bilden soll, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge abgearbeitet werden, wenn Aschersleben zusätzliche Mittel, zum Beispiel aus Investitionszuweisungen des Landes, erhalten sollte.

 

Die dargestellte Rangfolge ergibt sich aus der Bewertung aller Maßnahmen nach einem einheitlichen Kriterienkatalog.

 

Die verwendeten Kriterien sind:

·         Bestandteil der Gebietsänderungsverträge

·         Intensität der Nutzung

·         Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes

·         Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw. Höhe des Eigenanteils

 

Für die einzelnen Kriterien konnten maximal 10 Punkte vergeben werden. Dabei kann das Kriterium „Bestandteil der Gebietsänderungsverträge“ jedoch nur mit 0 Punkten (kein Bestandteil) oder 10 Punkten (Bestandteil) bewertet werden. Für alle anderen ist die Spanne von 0 bis 10 Punkten möglich.

 

Basis für die Punktevergabe im Kriterium „Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes“ bilden für Straßen und Brücken die jeweiligen Zustandsnoten der entsprechenden Prüfungen.

 

Bei der „Intensität der Nutzung“ wurden im Tiefbau unterschiedliche Eigenschaften berücksichtigt, u. a. ob die Straße oder Brücke als Rettungsweg dient oder z. B. eine notwendige Folgemaßnahme einer anderen Investition darstellt.

 

Die Punktevergabe beim Kriterium „Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw. Höhe des Eigenanteils“ erfolgte in der Form, dass die Maßnahmen mit dem geringsten prozentualen Eigenanteil die höchste Punktzahl erhielten und Maßnahmen, die ausschließlich aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden müssen, keine Punkte erhalten haben.

 

Die in der Spalte „geplante Einnahmen“ benannten Zahlenwerte enthalten einerseits Fördermittel in der Höhe, wie sie bei ähnlichen Vorhaben beantragt bzw. bewilligt werden konnten und andererseits bei den aufgelisteten Straßen auch Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen. Zu diesen erfolgt der Hinweis, dass der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt deren Abschaffung zum 01.01.2021 beschlossen hat. Art und Umfang des finanziellen Ausgleichs für die betroffenen Kommunen stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Die Finanzierbarkeit der aufgelisteten Straßen kann sich daher in den nächsten Monaten noch einmal ändern.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Prioritätenliste 2020 für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt Aschersleben.

 


Beschluss:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Prioritätenliste 2020 für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt Aschersleben.

 

Abstimmung zur Vorlage: 9 Ja   / Nein   / Enthaltung

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 107/20