Sitzung: 19.03.2020 Betriebsausschuss BWH
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0126/20
Um
dem Gebot kostendeckender Entgelte zu folgen, ist für den Eigenbetrieb
Bauwirtschaftshof die regelmäßige Preisanpassung der Stundenverrechnungssätze
für Personal notwendig.
Die
Stundenverrechnungssätze für Personal wurden zuletzt im Jahr 2014 kalkuliert
und beschlossen. Auf Grund regelmäßig stattgefundener Tarifsteigerungen ist es
notwendig eine Anpassung vorzunehmen.
Anzumerken
sei, dass die ermittelten Verrechnungspreise nur zum Teil die
Abrechnungsgrundlage einiger Leistungsbereiche mit der Stadtverwaltung bilden
und auch gegenüber Dritten zur Anwendung kommen.
Aus
den vorgenannten Gründen macht es sich erforderlich, mit Wirkung vom 01.04.2020
neue Entgelte festzusetzen.
Die
nachfolgende Übersicht zeigt die anzupassenden kostendeckenden
Stunden-Verrechnungssätze im Vergleich zu den bisherigen Abrechnungssätzen.
Stundenverrechnungssätze Personal |
||||
lfd. Nr. |
Bezeichnung |
Einheit |
aktuell
geltende |
zu beschließende Verrechnungssätze ab 01.04.2020 |
1 |
Grünflächen / Baumpflege |
h |
32,76
Euro |
34,36 Euro |
2 |
Straßenreinigung - maschinell |
h |
30,08
Euro |
33,93 Euro |
3 |
Straßenreinigung - manuell |
h |
31,53
Euro |
36,22 Euro |
4 |
Winterdienst |
h |
36,78
Euro |
44,82 Euro |
5 |
Straßenunterhaltung / Verkehrswesen |
h |
35,58
Euro |
38,69 Euro |
6 |
Bauschlosser |
h |
34,05
Euro |
37,45 Euro |
7 |
KFZ-Schlosser |
h |
32,40
Euro |
36,26 Euro |
8 |
Hausmeister |
h |
Keine |
31,55 Euro |
9 |
Ortsteilbewirtschaftung |
h |
Keine |
34,05 Euro |
10 |
Friedhofsunterhaltung |
h |
33,96
Euro |
33,56 Euro |
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der
Verrechnungssätze für Personal des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt
Aschersleben ab dem 01.04.2020.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
beschließt die Neufestsetzung der Verrechnungssätze für Personal des
Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 01.04.2020.
Beschluss-Nr.:
BWH 2/20
8 Ja - Nein - Enthaltungen