Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Bei der Pflege der Grünanlagen, der Durchführung des Winterdienstes, der Straßenreinigung und der Straßenunterhaltung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, deren Entgelte auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes (KAG) nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Kostenrechnung zu ermitteln sind. Nach den in der Kommunalverfassung niedergelegten Einnahmebeschaffungsgrundsätzen ist der BWH grundsätzlich verpflichtet, kostendeckende Entgelte zu erheben.

 

Um dem Gebot kostendeckender Entgelte zu folgen, ist für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die regelmäßige Preisanpassung der Stundenverrechnungssätze für Personal notwendig.

 

Die Stundenverrechnungssätze für Personal wurden zuletzt im Jahr 2014 kalkuliert und beschlossen. Auf Grund regelmäßig stattgefundener Tarifsteigerungen ist es notwendig eine Anpassung vorzunehmen.

 

Anzumerken sei, dass die ermittelten Verrechnungspreise nur zum Teil die Abrechnungsgrundlage einiger Leistungsbereiche mit der Stadtverwaltung bilden und auch gegenüber Dritten zur Anwendung kommen.

 

Aus den vorgenannten Gründen macht es sich erforderlich, mit Wirkung vom 01.04.2020 neue Entgelte festzusetzen.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die anzupassenden kostendeckenden Stunden-Verrechnungssätze im Vergleich zu den bisherigen Abrechnungssätzen.

 

Stundenverrechnungssätze Personal

lfd. Nr.

Bezeichnung

Einheit

aktuell geltende
Verrechnungssätze
aus dem Jahre 2014

zu beschließende

Verrechnungssätze

ab 01.04.2020

1

Grünflächen / Baumpflege

h

32,76 Euro

34,36 Euro

2

Straßenreinigung - maschinell

h

30,08 Euro

33,93 Euro

3

Straßenreinigung - manuell

h

31,53 Euro

36,22 Euro

4

Winterdienst

h

36,78 Euro

44,82 Euro

5

Straßenunterhaltung / Verkehrswesen

h

35,58 Euro

38,69 Euro

6

Bauschlosser

h

34,05 Euro

37,45 Euro

7

KFZ-Schlosser

h

32,40 Euro

36,26 Euro

8

Hausmeister

h

Keine

31,55 Euro

9

Ortsteilbewirtschaftung

h

Keine

34,05 Euro

10

Friedhofsunterhaltung

h

33,96 Euro

33,56 Euro

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der Verrechnungssätze für Personal des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 01.04.2020. 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der Verrechnungssätze für Personal des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 01.04.2020. 

 

                                                                                                            Beschluss-Nr.: BWH 2/20

 

 


8 Ja                    - Nein                  - Enthaltungen