Sitzung: 18.03.2020 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0127/20
Das Bauleitplanverfahren wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 05.10.1994
eingeleitet, um das brachliegende Quartier in der südlichen Altstadt als
Wohnbaustandort zu entwickeln.
Für das gesamte Sanierungsgebiet wurde 2006 ein Rahmenplan erarbeitet und
beschlossen.
Mit Hilfe sanierungsrechtlicher Instrumentarien wurde in den letzten 10 Jahren
das Quartier um den Kleinen und Großen Halken sowie um den Hopfenmarkt
entwickelt und realisiert.
Zwischenzeitlich wird mit der Evaluierung des Stadtentwicklungskonzeptes 2020
weiter zielgerichtet der Stadtumbau vorangetrieben und die Innenstadt durch
Sanierung und Neubau von Wohnbausubstanz weiter gestärkt.
Aus heutiger Sicht besteht keine
Notwendigkeit mehr, durch ein Bauleitplanverfahren städtebauliche
Rahmenbedingungen für eine Neubebauung zu schaffen, da mit dem Rahmenplan für
die Innenstadt und dem Sanierungsrecht ausreichende Steuerungsinstrumentarien
zur Verfügung stehen.
Das Planverfahren soll deshalb
eingestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 18 Wohngebiet „Hopfenmarkt/Schuhstieg“ in Aschersleben wird eingestellt.
2. Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 18 Wohngebiet „Hopfenmarkt/Schuhstieg“ in Aschersleben vom
05.10.1994 (Beschluss – Nr. 37/94) wird aufgehoben.
7 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen