Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Das Bauleitplanverfahren wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 05.10.1994 eingeleitet, um das brachliegende Quartier in der südlichen Altstadt als Wohnbaustandort zu entwickeln.

Für das gesamte Sanierungsgebiet wurde 2006 ein Rahmenplan erarbeitet und beschlossen.

Mit Hilfe sanierungsrechtlicher Instrumentarien wurde in den letzten 10 Jahren das Quartier um den Kleinen und Großen Halken sowie um den Hopfenmarkt entwickelt und realisiert.

Zwischenzeitlich wird mit der Evaluierung des Stadtentwicklungskonzeptes 2020 weiter zielgerichtet der Stadtumbau vorangetrieben und die Innenstadt durch Sanierung und Neubau von Wohnbausubstanz weiter gestärkt.

Aus heutiger Sicht besteht keine Notwendigkeit mehr, durch ein Bauleitplanverfahren städtebauliche Rahmenbedingungen für eine Neubebauung zu schaffen, da mit dem Rahmenplan für die Innenstadt und dem Sanierungsrecht ausreichende Steuerungsinstrumentarien zur Verfügung stehen.

Das Planverfahren soll deshalb eingestellt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18 Wohngebiet „Hopfenmarkt/Schuhstieg“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Wohngebiet „Hopfenmarkt/Schuhstieg“ in Aschersleben vom 05.10.1994 (Beschluss – Nr. 37/94) wird aufgehoben.


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