Sitzung: 17.03.2020 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0130/20
Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 hat die Stadt Aschersleben die
Schulträgerschaft für das Gymnasium Stephaneum gem. § 65 Abs. 3 Schulgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (SchulG) übernommen. Damit ist die Stadt für die in
Aschersleben wohnenden Schüler zuständiger Schulträger. Das Gymnasium
Stephaneum wird jedoch auch von Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des
Salzlandkreises besucht. Aus diesem Grund war zwischen der Stadt Aschersleben
und dem Salzlandkreis eine Vereinbarung gem. § 66 SchulG abzuschließen. Diese
Vereinbarung muss mit den Zielen der Schulentwicklungsplanung vereinbar sein
und bedarf der Zustimmung der Schulbehörde (§ 66, Abs.3 SchulG). Deshalb war
die Laufzeit der Vereinbarung an den Zeitraum der mittelfristigen
Schulentwicklungsplanung gekoppelt. Dieser Zeitraum endet gem. der aktuell
gültigen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) zum 31. Juli 2020.
Um die Aufnahme der Schüler auch weiterhin zu sichern, soll die beigefügte
Vereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung der Schulbehörde mit Wirkung ab dem
01. August 2020 abgeschlossen werden.
Mit dem Harzkreis ist 2014 eine inhaltsgleiche Vereinbarung abgeschlossen
worden, die im Wesentlichen die Aufnahme von Schülern aus der Stadt Falkenstein
zum Inhalt hat. Auch diese Vereinbarung ist auf den Zeitraum der
Schulentwicklungsplanung festgelegt und demzufolge fortzuschreiben.
Beschlussvorschlag:
- Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt mit dem Salzlandkreis die als Anlage 1
beigefügte Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern aus dem
Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. § 66
Schulgesetz abzuschließen.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit dem
Harzkreis über die unveränderte Fortsetzung der Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern aus dem
Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. § 66
Schulgesetz zu verhandeln (Anlage 2).