Der Stadtrat gibt sich mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung zur Regelung der inneren Angelegenheiten. Dies regelt § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA).

 

Der neu gewählte Stadtrat hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am 02.07.2019 eine neue Geschäftsordnung gegeben. Um eine Kontinuität in den inneren Angelegenheiten des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten wurde die bisherige Geschäftsordnung mit Änderungen zu Einwohnerfragestunde, Niederschriften der Sitzungen und Einsichtnahme in Niederschriften übernommen. Den Änderungen lagen erforderliche Anpassungen durch das KVG LSA zu Grunde.

 

Diese Geschäftsordnung wurde der Kommunalaufsicht angezeigt. Mit Schreiben vom 24.09.2019 gab es von Seiten der Kommunalaufsicht Empfehlungen und Hinweise zur Geschäftsordnung, die in die neue Geschäftsordnung eingearbeitet wurden. Es handelt sich dabei um folgende Regelungen in der Geschäftsordnung:

 

  • § 6 Abs. 5 – Anpassung der Einwohnerfragestunde an die Datenschutz-Grundverordnung,
  • § 8 Abs. 1 und 2 – nach § 43 Abs. 3 Satz 3 KVG LSA Regelung der „Anfragen“ in der Hauptsatzung sowie Anpassung des § 8 „Unterrichtung“,
  • § 9 Abs. 7 – Korrektur der Verweisungen sowie
  • § 11 Abs. 1 – Ergänzung „Antrag auf namentliche Abstimmung“ und
  • § 26 – Korrektur des Datums der außer Kraft getretenen Geschäftsordnung.

 

Weiter war die Geschäftsordnung Gegenstand der Sitzung der Stadtratsvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden vom 28. 10. 2019. Hier wurde festgelegt, dass Angelegenheiten der Tagesordnung künftig Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein können. Dies erfordert eine Anpassung von § 6 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung.

 

Nicht zuletzt wurde die Geschäftsordnung einer erneuten verwaltungsinternen Prüfung unterzogen. Insoweit gab es Anpassungen zu folgenden Regelungen der Geschäftsordnung:

 

  • § 1 Abs. 1 und 6 – Erweiterung der Regelung auf Grund der Einführung der digitalen Ratsarbeit sowie Erarbeitung einer „Richtlinie über die digitale Ratsarbeit des Stadtrates“ als Anlage zur Geschäftsordnung.

 

Um Berufstätigen auch weiterhin die Teilnahme an der Einwohnerfragestunde zu ermöglichen, verbleibt es bei den bisherigen Regelungen zum Zeitpunkt der Einwohnerfragestunde (in der Regel 18:30 Uhr).

 

 

Den Stadträten wird neben der zu beschließenden 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse (Anlage 1) zusätzlich eine Geschäftsordnung als Anlage übergeben, welche die vorgesehenen Änderungen farbig markiert enthält (Anlage 2 – Lesefassung).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die in der Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.