Sitzung: 25.02.2020 Ortschaftsrat Mehringen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0106/20
Durch die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA
ist der Regelungsinhalt zu Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine
beschließenden Ausschüsse in der Geschäftsordnung zu regeln.
Dies gilt jedoch nicht für
Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Der
Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz
2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.
Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA
ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im
Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen
zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen
oder ob dies nicht möglich sein soll.
In § 20 der Hauptsatzung
„Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs. 2 erfasst,
welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der
Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht
zugelassen haben.
Die Änderung dieser Regelung in der
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der
Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Ortschaftsrat beschließt:
im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen
Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Mehringen sind Fragen zu
Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig
Beschluss:
Der Ortschaftsrat
beschließt:
im Rahmen der
Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der
Ortschaft Mehringen sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung
zulässig.
Abstimmung zur Vorlage:
7 Ja / Nein / Enthaltung
Beschluss-Nr.:
93/20