Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Durch die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA ist der Regelungsinhalt zu Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine beschließenden Ausschüsse in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Dies gilt jedoch nicht für Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Der Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.

 

Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen oder ob dies nicht möglich sein soll.

 

In § 20 der Hauptsatzung „Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs. 2 erfasst, welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht zugelassen haben.

 

Die Änderung dieser Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat beschließt:

 

im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Schackenthal sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig.

 


Beschluss:

 

Der Ortschaftsrat beschließt:

im Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Schackenthal sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig.

 

Abstimmung zur Vorlage: 4 Ja   0 Nein   0 Enthaltungen

 

Beschluss-Nr.: 94/20