Sitzung: 24.02.2020 Ortschaftsrat Groß Schierstedt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0114/20
Durch die Neuregelung in § 28 Abs. 2 KVG LSA
ist der Regelungsinhalt zu Einwohnerfragestunden für den Stadtrat und seine
beschließenden Ausschüsse in der Geschäftsordnung zu regeln.
Dies gilt jedoch nicht für
Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Der
Regelungsinhalt für diese Fragestunden ist unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz
2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.
Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA
ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im
Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen
zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen
oder ob dies nicht möglich sein soll.
In § 20 der Hauptsatzung
„Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs. 2 erfasst,
welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der
Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht
zugelassen haben.
Die Änderung dieser Regelung in der
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der
Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Ortschaftsrat beschließt:
im
Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates
der Ortschaft Groß Schierstedt sind Fragen zu Beratungsgegenständen der
Tagesordnung zulässig.
Herr Mathe bittet Herrn Fuchshuber um seine Ausführungen.
Herr Fuchshuber teilt mit, dass laut bisheriger Geschäftsordnung zu den
Einwohnerfragestunden nur Fragen zu Themen erlaubt waren, die nicht auf der
Tagesordnung standen. Von der Stadtverwaltung wurde nun ein Änderungsantrag
erarbeitet, der erlaubt, dass von den Einwohnern auch Fragen zu Themen der
Tagesordnung gestellt werden können. Laut § 84 Abs. 5 KVG LSA ist dafür ein
Beschluss des Ortschaftsrates erforderlich.
Der Änderungsantrag hat zur Folge, dass auch die Hauptsatzung der Stadt
Aschersleben geändert werden muss. In § 20 der Hauptsatzung
„Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Abs.2 erfasst,
welche Ortschaften durch den Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der
Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht
zulassen.
Herr Mathe findet es gut, dass durch die Neuregelung die Einwohner ihre
Fragen zu den Tagesordnungspunkten stellen können.
Herr Dr. Kühne fügt an, dass auch er keine Probleme darin sieht.
Herr Krebs möchte wissen, was für Beweggründe es für diese Änderung gab.
Herr Fuchshuber teilt mit, dass diesbezüglich eine Anfrage vom
Ortschaftsrat Freckleben an die Stadtverwaltung herangetragen wurde. Weiterhin
erhofft man sich durch diese Neuregelung auch mehr Bürgerbeteiligung. Er macht
den Vorschlag, die Einwohnerfragestunde vor den Beschlüssen durchzuführen und
in der Regel dafür eine halbe Stunde festzulegen. Die Entscheidung darüber aber
obliegt dem Leiter der Ortschaftsratssitzungen.
Herr Mathe stellt die Beschlussvorlage Nr. VII/0114/20 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: ja: 5 nein:
-- Enthaltungen: --