Sitzung: 27.02.2020 Ortschaftsrat Winningen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0105/20
Dies gilt jedoch nicht für Einwohnerfragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates. Hier sind die Einwohnerfragestunden unter Beachtung von § 84 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben zu regeln.
Dazu ist nach § 84 Abs. 5 KVG LSA ausdrücklich ein Beschluss des Ortschaftsrates dahingehend erforderlich, ob im Rahmen der Einwohnerfragestunde im öffentlichen Teil des Ortschaftsrates Fragen zu den Beratungsgegenständen der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden dürfen oder ob dies nicht möglich sein soll.
In § 20 der Hauptsatzung „Einwohnerfragestunden in den Ortschaften“ wird künftig in Ziffer 2 erfasst, welche Ortschaften durch Beschluss Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zugelassen haben und welche Ortschaften solche Fragen nicht zugelassen haben.
Die Änderung dieser Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben soll in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben am 1. April 2020 beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Ortschaftsrat beschließt:
im
Rahmen der Einwohnerfragestunde der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates
der Ortschaft Winningen sind Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung
zulässig.
Beschluss:
Der Ortschaftsrat
beschließt:
im Rahmen der Einwohnerfragestunde
der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates der Ortschaft Winningen sind
Fragen zu Beratungsgegenständen der Tagesordnung zulässig.
Abstimmung zur Vorlage: 5 Ja / Nein
/ Enthaltung
Beschluss-Nr.:
96/20
Der Ortschaftsrat Winningen beschließt einstimmig (Anhörung) die Neuregelung zur Einwohnerfragestunde im Ortschaftsrat Winningen (Vorlage VII/0105/20).