Sitzung: 05.02.2020 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0100/19
Im Nordosten der Stadt Aschersleben befindet sich nördlich der
Schmidtmannstraße vor der Fachhochschule der Polizei das Stadtumbaugebiet
Baugebiet 1 Helmut-Welz-Straße.
Entlang der Schmidtmannstraße zwischen der Hausnummer 84a und 92
befindet sich auf einer Länge von ca. 170 eine Baulücke. Die hier befindlichen
viergeschossigen Plattenbauten wurden zwischen 2005 und 2008 im Rahmen des
Stadtumbauprogramms abgerissen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Fläche für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen.
Da sich das Areal im bauplanungsrechtlichen Innenbereich befindet,
soll das Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung durchgeführt werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 kann der
Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Grundstückseigentümerin, die
Ascherslebener Gebäude und Wohnungsgesellschaft mbH.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Für
das Gebiet der Gemarkung Aschersleben
soll
der Bebauungsplan Nr. 43 "Wohngebiet –
SonnenHausAllee" aufgestellt werden.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Süden durch die Schmidtmannstraße,
im Osten durch die Bebauung der Helmut-Just-Straße, im Norden durch die
Grünflächen der AGW und im Westen durch die Helmut-Welz-Straße begrenzt. Die
überplante Fläche hat eine Größe von ca. 5.780 m².
2. Das
Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 43 "
Wohngebiet – SonnenHausAllee" soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.