Im Nordosten der Stadt Aschersleben befindet sich nördlich der Schmidtmannstraße vor der Fachhochschule der Polizei das Stadtumbaugebiet Baugebiet 1 Helmut-Welz-Straße.

Entlang der Schmidtmannstraße zwischen der Hausnummer 84a und 92 befindet sich auf einer Länge von ca. 170 eine Baulücke. Die hier befindlichen viergeschossigen Plattenbauten wurden zwischen 2005 und 2008 im Rahmen des Stadtumbauprogramms abgerissen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen.

Da sich das Areal im bauplanungsrechtlichen Innenbereich befindet, soll das Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Die Kosten der Bauleitplanung trägt die Grundstückseigentümerin, die Ascherslebener Gebäude und Wohnungsgesellschaft mbH.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.    Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

soll der Bebauungsplan Nr. 43 "Wohngebiet – SonnenHausAllee" aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Süden durch die Schmidtmannstraße, im Osten durch die Bebauung der Helmut-Just-Straße, im Norden durch die Grünflächen der AGW und im Westen durch die Helmut-Welz-Straße begrenzt. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 5.780 m².

2.    Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 43 " Wohngebiet – SonnenHausAllee" soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.