Sitzung: 20.11.2019 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0078/19
Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind
Ø Erfolgsplan
Ø Vermögensplan
Ø Stellenplan.
Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.
Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- Dem
Erfolgsplan 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.306.600 €
zugestimmt.
- Dem Vermögensplan 2020 wird in Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von 135.000 € zugestimmt.
- Die
Erbringung von Eigenleistungen im Garten- und Landschaftsbau in Zusammenhang
mit geplanten Investitionen wird in Höhe von bis zu 200.000 € festgesetzt.
- Der
Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2020 wird auf
250.000 € festgesetzt.