Sitzung: 20.11.2019 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: 2
Vorlage: VII/0084/19
Die Firma OPTI Dienstleistungs GmbH aus
Magdeburg hat der Stadt Aschersleben am
19. 04. 2019 einen Betrag in Höhe von 4.500
Euro überwiesen. Die Gelder werden für Honorare und Materialien für ca. 4
Arbeitsgemeinschaften in den Nachmittagsstunden genutzt.
Mit dem Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014
regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung
einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen
ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung
entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung
die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen
Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss
übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über
die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht
übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331
StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung
in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar.
Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen
an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot)
mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz-
und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Firma OPTI
Dienstleistungs-GmbH in Höhe von 4.500 Euro zur Unterstützung der
Kreativwerkstatt.
Beschluss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt die Annahme der Spende der Firma OPTI Dienstleistungs-GmbH in Höhe
von 4.500 Euro zur Unterstützung der Kreativwerkstatt.
Abstimmung
zur Vorlage: 8 Ja / Nein 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 65/19