Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung der Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufungen des bisherigen Ortswehrleiters Kamerad Axel Trimpert und des stellv. Ortswehrleiters Bernd Schewe am 30.06.2019 ausgelaufen sind.

 

Nach erfolgter Wahl wurden die Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert in ihren Funktionen als Ortswehrleiter bzw. stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.07.2019 üben die Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert diese Funktionen im Rahmen der Beauftragung aus.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung der Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert aus fachlicher Sicht bereits im Schreiben vom 12.02.2019 vorbehaltlich des noch zu erbringenden Nachweises zur erfolgreichen Teilnahme an dem Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" zugestimmt.

 

Diesen Lehrgang haben die Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert im Zeitraum vom 19.08. - 23.08.2019 erfolgreich absolviert, so dass nun die Berufungen in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren erfolgen können.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Martin Bork, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Marcus Trimpert, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen mit Wirkung ab  27.11.2019 für die Dauer von 6 Jahren.