Der Förderverein „Montessori Kinderhaus“ e. V. nutzt das in städtischen
Eigentum befindliche Gebäude im Stadtpark 1. In der Vergangenheit hat der
Sanierungsbedarf stetig zugenommen. Insbesondere sind das Dach und die Fassade
sanierungsbedürftig. Darüber hinaus muss die Blitzschutzanlage erneuert werden.
Eine Förderung aus dem Programm STARK III wurde beantragt, jedoch abgelehnt.
Alternativ bot sich die Gelegenheit eine Förderung aus dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ des Bundes zu beantragen. Die
Förderquote beträgt hier 54%.
Die benannten
Maßnahmen haben ein Gesamtumfang von 248.300,00
EUR.
Bei einer
Förderquote von 54% beträgt die Förderung
134.100,00
EUR.
Somit verbleibt
ein Eigenanteil in Höhe von 114.200,00
EUR.
Im Zusammenhang mit dem Zuwendungsbescheid ist nunmehr der Eigenanteil
verbindlich darzustellen. Zur Deckung dieser Kosten werden nicht benötigte
Mittel aus der Buchungsstelle 3.6.5.11.5318000 „Zuschüsse an übrige Bereiche“ in
Höhe von 114.200 EUR genutzt. Aus dieser Buchungsstelle werden sonst die
Zuschüsse an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen, auf der Belegung
der im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen durch den
Landkreis festgestellten Kosten pro Platz gezahlt.
Die Fördermittel in Höhe von 134.100 EUR werden auf der Buchungsstelle
3.6.5.11/1019.6812000 „Einzahlungen aus Zuweisungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ ausgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
außerplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme Dach- und Fassadensanierung,
Erneuerung Blitzschutzanlage am Montessori Kinderhaus in Höhe von 248.300 EUR.