Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Förderverein „Montessori Kinderhaus“ e. V. nutzt das in städtischen Eigentum befindliche Gebäude im Stadtpark 1. In der Vergangenheit hat der Sanierungsbedarf stetig zugenommen. Insbesondere sind das Dach und die Fassade sanierungsbedürftig. Darüber hinaus muss die Blitzschutzanlage erneuert werden. Eine Förderung aus dem Programm STARK III wurde beantragt, jedoch abgelehnt. Alternativ bot sich die Gelegenheit eine Förderung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ des Bundes zu beantragen. Die Förderquote beträgt hier 54%.

 

Die benannten Maßnahmen haben ein Gesamtumfang von                     248.300,00 EUR.

Bei einer Förderquote von 54% beträgt die Förderung                              134.100,00 EUR.

Somit verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von                                                114.200,00 EUR.

 

Im Zusammenhang mit dem Zuwendungsbescheid ist nunmehr der Eigenanteil verbindlich darzustellen. Zur Deckung dieser Kosten werden nicht benötigte Mittel aus der Buchungsstelle 3.6.5.11.5318000 „Zuschüsse an übrige Bereiche“ in Höhe von 114.200 EUR genutzt. Aus dieser Buchungsstelle werden sonst die Zuschüsse an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen, auf der Belegung der im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen durch den Landkreis festgestellten Kosten pro Platz gezahlt. 

Die Fördermittel in Höhe von 134.100 EUR werden auf der Buchungsstelle 3.6.5.11/1019.6812000 „Einzahlungen aus Zuweisungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ ausgewiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme Dach- und Fassadensanierung, Erneuerung Blitzschutzanlage am Montessori Kinderhaus in Höhe von    248.300 EUR.