Den
Gesellschaftern obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung über die
Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum
31.12.2018 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG",
Zweigniederlassung Hannover. Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch
geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 3. Juni 2019 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der
Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung am 17. Juni 2019 wurde
der Jahresabschluss bereits ausführlich beraten.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018
verwaltete die Gesellschaft 683 eigene Wohnungen sowie neun Gewerbeeinheiten
und 29 Wohnungen für Dritte. Die Leerstandsquote betrug zum 31. Dezember
2018 25,0 % (Vorjahr: 23,5 %).
Im Berichtsjahr 2018 wurden keine
aktivierungspflichtigen Investitionen abgeschlossen, um eine weitere Konsolidierung
der Finanzen zu erreichen. Dies ist gelungen, so dass die Gesellschaft am
Jahresende über liquide Mittel in Höhe von 573 Tsd. EUR sowie Bausparguthaben
von 115 Tsd. EUR verfügte. Allerdings wurden auch im Berichtsjahr
Instandhaltungen und Reparaturen in Höhe von rund 317 Tsd. EUR durchgeführt.
Ein Teil davon wurde zur Vorbereitung größerer Investitionen für das Jahr 2019
und 2020 verwendet (Sanierung Lindenstraße 14 und Schulstraße 18).
Im Geschäftsjahr 2018 entstand ein
Jahresüberschuss in Höhe von 355,8 Tsd. EUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von
7.877,7 Tsd. EUR). Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert der Grundstücke mit Wohnbauten aufgrund dauernder
Wertminderung, die im Vorjahr zu dem hohen Jahresfehlbetrag geführt hatten,
sind im Berichtsjahr 2018 nicht vorgenommen worden. Diese Abschreibungen
betrugen im Vorjahr 2017 7.696,4 Tsd. EUR.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbetrag ist durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss zwar gesunken, beträgt
dennoch 3.485,5 Tsd. EUR. Nach geltender Rechtslage ist dies kein
Insolvenztatbestand, da für das laufende und das kommende Geschäftsjahr keine
Zahlungsschwierigkeiten zu erwarten sind. Zu dieser positiven
Fortführungsprognose gehört allerdings zwingend, dass die Aufwendungen zur
Bedienung der Kredite eine Annuität von 5 % nicht überschreiten. Die Gefahr
einer Insolvenz ist damit latent vorhanden. Die Gesellschaft war und ist in der
Lage, neben den fälligen Forderungen die Instandhaltung der Objekte zu
gewährleisten, sowie planmäßige Sanierungen durchzuführen.
Nach der Einschätzung des
Geschäftsführers ist die Gesellschaft aufgrund der schwachen
Innenfinanzierungskraft und der Tatsache, dass eine nochmalige Kreditaufnahme
sowie eine signifikante finanzielle Unterstützung durch die beiden
Gesellschafter nicht möglich ist, auf Dauer nicht in der Lage, den
Immobilienbestand langfristig zu sanieren. Von der Geschäftsführung wurden im
Laufe des Jahres 2018 Lösungsvorschläge vorgestellt, die im Wesentlichen vom
Aufsichtsrat und den Gesellschaftern getragen werden. Diese müssen im neuen
Geschäftsjahr umgesetzt werden.
Außerdem muss die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit dem finanzierenden Finanzinstitut nach Einschätzung des
Geschäftsführers weitergeführt werden. Dazu gehört die erneute Prolongation
verschiedener Darlehens, dessen Zinsbindungen in den nächsten Jahren ausläuft.
Der Umgang mit diesen Darlehen wird wesentlich davon abhängen, zu welchen
Beschlüssen die Gesellschafter und die Bank im Zuge des weiterführenden Konzeptes
kommen.
Die Liquiditätsrechnung nach Einbezug
der unfertigen Leistungen sowie der dafür vereinnahmten Anzahlungen zum 31.
Dezember 2018 zeigt, dass das kurzfristige Fremdkapital zum Bilanzstichtag
durch liquide Mittel und kurzfristig realisierbare Forderungen in Höhe von
404,9 Tsd. EUR (Nettoumlaufvermögen) gedeckt ist.
Unter der Annahme, dass die im
Umlaufvermögen ausgewiesenen Grundstücke ohne Bauten (Neubaugebiet „Am Neuen
Ring") jedoch erst mittelfristig verwertet (veräußert) werden können, beträgt
die Überdeckung zum 31. Dezember 2018 lediglich 196,4 Tsd. EUR
(Vorjahresstichtag: 248,0 Tsd. EUR). Die Gesellschaft verfügt insoweit über nur
sehr geringe Liquiditätsreserven für unvorhergesehene Geschäftsvorfälle.
Die Wirtschaftsprüfgesellschaft schätzt
ein, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt.
Die wesentlichen Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt. Die
Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahres eingetreten sind, und die voraussichtliche Entwicklung der
Gesellschaft ist zutreffend und vollständig.
Aus dem Prüfbericht zum
Jahresabschluss sind keine Tatsachen zu entnehmen, dem Aufsichtsrat und der
Geschäftsführung die Entlastung zu verwehren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2018 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird
zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ folgenden Beschlüssen
zuzustimmen:
a) Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,
b) Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018,
c) Beschluss
zur Entlastung des Geschäftsführers Herrn Reiner Olbrich für das Geschäftsjahr
2018 und
d) Beschluss
zum Vortrag des Jahresüberschusses in
Höhe von 355.755,67 EUR auf neue
Rechnung.