Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 %
Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt
Falkenstein /Harz und der Salzlandkreis.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt
worden sind.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 12.
April 2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben wurde der Jahresabschluss per
31.12.2018 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der
Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2018:
Obwohl die ÖSEG mbH auch im Berichtsjahr 2018 ein negatives
Jahresergebnis erwirtschaftet hat, so ist das Berichtsjahr deutlich positiver
verlaufen als in den beiden Vorjahren. Der Jahresfehlbetrag für 2018 beträgt
ca. 25 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 199,5 Tsd. EUR). Die Liquidität
der Gesellschaft wurde dadurch jedoch nicht gefährdet. Der Finanzmittelfonds
(liquide Mittel) verringerte sich und beträgt zum Bilanzstichtag 450 Tsd. EUR (im Vorjahr 512 Tsd. EUR).
Die realisierten Umsatzerlöse betragen 2018 rund 81 Prozent der Erlöse
des Jahres 2014. Gegenüber dem Vorjahr ist jedoch eine Steigerung der
Umsatzerlöse von 267 Tsd. EUR zu verzeichnen, welche insbesondere auf das Landesprogramm
„58Plus" mit 29 Teilnehmern und das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe"
mit 33 Teilnehmern zurückzuführen ist.
Das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale Beschäftigungsagentur
Jobcenter Landkreis Harz bewilligten im Berichtsjahr 171 Maßnahmen für
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für 420 Personen (Vorjahr:
131 Maßnahmen für 486 Teilnehmer). Außerdem startete das Landesprogramm „STaTA“
(Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben) mit 35 Maßnahmen und 96
Teilnehmern.
Die wesentliche Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse
dar, die sich 2018 auf 2,21 Mio EUR erhöht haben, jedoch nicht zu einer
100%igen Kostendeckung führten. Nachdem die Aufwandszuschüsse aufgrund der
gesetzlichen Rahmenbedingungen 2016 nur 1,48 Mio. EUR betrugen, wurden im vorigen
Geschäftsjahr 2017 1,89 Mio. EUR Aufwandszuschüsse gezahlt. Im Geschäftsjahr
2018 konnten somit 323 Tsd. EUR höhere
Aufwandszuschüsse verbucht werden.
Auch 2018 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 52 Teilnehmern in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 70 ehemals brachliegende
Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender
Kommunen.
Programme im Rahmen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, die 2017 mit
positivem Erfolg durchgeführt wurden, sind 2018 nicht neu aufgelegt
worden.
Im Durchschnitt des Jahres 2018 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben
387 Personen, davon 300 Personen (im Vorjahr 295 Personen) in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:
Ø Maßnahmen zur
Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der
Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung)
Ø Hilfe im
kulturellen Bereich zur Vorbereitung und bei der Durchführung von kulturellen
Projekten
Ø Hilfe im
sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer,
Kleiderkammer, Schulbusbegleiter)
Ø Ergänzende
Tätigkeiten im infrastrukturellem Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten
im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen)
Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 71,6 %
der Bilanzsumme verringert, ist jedoch nach wie vor als sehr gut einzustufen.
(im Vorjahr 74,2 %)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH
nicht.
Die Geschäftsführung der ÖSEG mbH wird sich den neuen Anforderungen
stellen, geht jedoch davon aus, dass die Gesellschaft in den Folgejahren auch
auf finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein wird.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2018
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,
b) Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
für das Geschäftsjahr 2018 und
c) Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 25.473,03
EUR auf neue Rechnung.