Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am 26. Juli 2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2018:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.114,65 EUR aus (im Vorjahr ca. 7.430 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 205 Tsd. EUR (5,8 %) und beträgt nunmehr ca. 3,76 Mio. EUR (Vorjahr 3,56 Mio. EUR).

 

Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ in Höhe von  ca. 135 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung auf nunmehr 104 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von ca. 400 Tsd. EUR, inklusive der aktivierten Eigenleistung auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 136 Tsd. EUR getätigt worden. Die größten Investitionen waren 2018 die Weiterführung des Wegebaus auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ mit einem Betrag in Höhe von 135 Tsd. EUR und fortführende Arbeiten am 2017 errichteten Trauerpavillon (68 Tsd. EUR).

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 3,2 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 156 Tsd. EUR erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 4,8 %. Wesentlichen Anteil an der Steigerung hatten 2018 die aktivieren Eigenleistungen, die um das Fünffache, im Vergleich zum Vorjahr, gestiegen sind. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (758 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (456 Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt 520 Tsd. EUR Umsatz erlöst.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2018 so wie auch in den Vorjahren vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR gezahlt.

 

Zum Jahresende 2018 verfügte der BWH über insgesamt 60 Mitarbeiter, darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 7 Hausmeister, 2 Saisonkräfte, 5 Auszubildende sowie 8 Angestellte.

 

Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird festgestellt.

2.         Das Jahresergebnis in Höhe von 2.114,65 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.         Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.