Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /

Begründung/Erläuterung:

 

Seit Bestehen des Eigenbetriebes wurden durch Beschluss des Stadtrates Darlehen für Investitionen im Abwasserbereich aufgenommen.

 

Beim Eigenbetrieb “Abwasserentsorgung“ läuft bei einem Darlehen mit einem Restschuldbetrag von insgesamt 362.000,00 Euro zum 16. Dezember 2019 die Zinsfestschreibung aus. Das Darlehen läuft derzeit bei der Salzlandsparkasse und wird mit 3,536 Prozent verzinst. Der Ursprungsbetrag des Gesamtdarlehens aus dem Jahr 2009 belief sich auf 600.000 €.

 

Das derzeitige Zinsniveau für Darlehen mit zehnjähriger bzw. längerer Zinsfestschreibung liegt weit unter dem langfristigen Mittel. Somit ist es sinnvoll, die noch günstigen Zinsen sich langfristig zu sichern.

 

Für das vorgenannte Darlehen liegt ein unverbindliches Zinsangebot unserer Hausbank für ein Anschlussdarlehen in Höhe von 0,2 Prozent p.a. vor (Stand: 08. 08. 2019). Der Darlehenszinssatz gilt für die Gesamtlaufzeit über 10 Jahre und liegt im Vergleich zu den in den Vorjahren aufgenommenen Kommunaldarlehen auf einem sehr niedrigen Niveau.

 

Gleichzeitig schlägt sich der Zinseffekt kostensparend auf die Abwassergebühr nieder. Selbst Zehntelprozentpunkte machen bei einem von mehreren 100.000-Euro umfassenden Darlehen einige 1.000-Euro Zinsersparnis aus.

 

Aus den oben genannten Gründen soll der Betriebsleiter ermächtigt werden, das Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 4,0 % umschulden zu können.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird ermächtigt, zum Zwecke der Anschlussfinanzierung für das bei der Salzlandsparkasse aufgenommene Darlehen mit einer Restschuld von 362.000,00 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 16.12.2019 einen Annuitätendarlehensvertrag abzuschließen.

 

Der höchst zulässige Zinssatz wird auf 4 % festgelegt.

Die Zinsbindung des Darlehens soll höchstens 20 Jahre betragen.

Die Anschlussfinanzierung erfolgt unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.

 

Der Betriebsleiter ist verpflichtet, den Stadtrat über die realisierte Anschluss- bzw. Umfinanzierung zeitnah zu unterrichten.

 


Ja: 4                    Nein: -                Enthaltungen: -