Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen.

Für das Jahr 2019 fallen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die Baumaßnahme „Straßenausbau Angerstraße und Alte Bahnhofstraße“an.

Entsprechend eines Urteils des OVG Magdeburg vom 02.10.2014 ergibt sich, dass der Beitragssatz noch in dem Kalenderjahr der Entstehung festgelegt werden muss.

Sollte auf Grund der Umstände des Einzelfalles die genaue Ermittlung des maßgeblichen Aufwandes bis zum 31.12. des Kalenderjahres noch nicht vollständig sein, darf für den nicht genau ermittelbaren Teil des Aufwandes eine sachgerechte Prognose zu dessen voraussichtlicher Höhe vorgenommen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2019 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen.