Sitzung: 18.09.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0056/19
Entsprechend § 7 der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für
den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen ist der
Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen.
Für das Jahr 2019 fallen
wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die Baumaßnahme „Straßenausbau Angerstraße
und Alte Bahnhofstraße“an.
Entsprechend eines
Urteils des OVG Magdeburg vom 02.10.2014 ergibt sich, dass der Beitragssatz
noch in dem Kalenderjahr der Entstehung festgelegt werden muss.
Sollte auf Grund der
Umstände des Einzelfalles die genaue Ermittlung des maßgeblichen Aufwandes bis
zum 31.12. des Kalenderjahres noch nicht vollständig sein, darf für den nicht
genau ermittelbaren Teil des Aufwandes eine sachgerechte Prognose zu dessen
voraussichtlicher Höhe vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des
Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2019 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen.