Sitzung: 18.09.2019 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0051/19
Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der
Ortschaft Winningen ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung
festzulegen.
Für das Jahr 2019 fallen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die
Baumaßnahmen Straßenbeleuchtung „Ascherslebener Straße“ und „Burgstraße“ an.
Entsprechend eines Urteils des OVG Magdeburg vom 02.10.2014 ergibt sich,
dass der Beitragssatz noch in dem Kalenderjahr der Entstehung festgelegt werden
muss.
Sollte auf Grund der Umstände des Einzelfalles die genaue Ermittlung des
maßgeblichen Aufwandes bis zum 31.12. des Kalenderjahres noch nicht vollständig
sein, darf für den nicht genau ermittelbaren Teil des Aufwandes eine
sachgerechte Prognose zu dessen voraussichtlicher Höhe vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den
Abrechnungszeitraum 2019 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der
Ortschaft Winningen.