Gemäß § 5 der Anstaltssatzung sind zwei Beschäftigtenvertreter für den
Verwaltungsrat zu bestellen. Diese nehmen mit beratender Stimme an den
Sitzungen des Verwaltungsrates teil.
Nach § 5 Absatz 4 der Anstaltssatzung erfolgt die Bestellung der
Verwaltungsratsmitglieder, mit Ausnahme des Oberbürgermeisters, vom Stadtrat
der Stadt Aschersleben für fünf Jahre. Dazu gehören auch bei der Anstalt
beschäftigte Personen. Diese Regelung enthält auch § 5 Absatz 4 des Gesetzes
über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstG LSA), als auch dort
vorgesehen ist, dass der Verwaltungsrat aus einem vorsitzenden Mitglied, den
übrigen Personen sowie mindestens einer bei dem Kommunalunternehmen
beschäftigten Person besteht und der Stadtrat über die Bestellung der
Mitglieder beschließt.
Insoweit ist der Stadtrat der Stadt Aschersleben auch für die Bestellung der
Beschäftigtenvertreter zuständig.
Die genannten Beschäftigten wurden von der Aschersleber Kulturanstalt
(AöR) aufgrund Ihrer langjährigen Berufserfahrungen und Fachkompetenz
vorgeschlagen. Frau Katja Korporal war bereits in der vergangenen
Kommunalwahlperiode im Verwaltungsrat tätig und hat dort zuverlässig
mitgearbeitet.
Es wird dem Stadtrat empfohlen, Frau Katja Korporal und Frau Gabriele
Klotz, als Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat der Aschersleber
Kulturanstalt (AöR) bestellen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
- Frau
Katja Korporal wird für die VII. Kommunalwahlperiode als
Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat der Aschersleber
Kulturanstalt (AÖR) bestellt.
- Frau Gabriele Klotz wird für die VII. Kommunalwahlperiode
als Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat der Aschersleber
Kulturanstalt (AÖR) bestellt.