Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 5 der Anstaltssatzung sind zwei Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat zu bestellen. Diese nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil.

 

Nach § 5 Absatz 4 der Anstaltssatzung erfolgt die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder, mit Ausnahme des Oberbürgermeisters, vom Stadtrat der Stadt Aschersleben für fünf Jahre. Dazu gehören auch bei der Anstalt beschäftigte Personen. Diese Regelung enthält auch § 5 Absatz 4 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstG LSA), als auch dort vorgesehen ist, dass der Verwaltungsrat aus einem vorsitzenden Mitglied, den übrigen Personen sowie mindestens einer bei dem Kommunalunternehmen beschäftigten Person besteht und der Stadtrat über die Bestellung der Mitglieder beschließt.

 

Insoweit ist der Stadtrat der Stadt Aschersleben auch für die Bestellung der Beschäftigtenvertreter zuständig.

 

Die genannten Beschäftigten wurden von der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) aufgrund Ihrer langjährigen Berufserfahrungen und Fachkompetenz vorgeschlagen. Frau Katja Korporal war bereits in der vergangenen Kommunalwahlperiode im Verwaltungsrat tätig und hat dort zuverlässig mitgearbeitet.

 

Es wird dem Stadtrat empfohlen, Frau Katja Korporal und Frau Gabriele Klotz, als Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

  1. Frau Katja Korporal wird für die VII. Kommunalwahlperiode als Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AÖR) bestellt.

 

 

  1. Frau Gabriele Klotz wird für die VII. Kommunalwahlperiode als Beschäftigtenvertreter für den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AÖR) bestellt.