Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben ist Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV) „Wipper-Weida“. Dem Unterhaltungsverband obliegt entsprechend den Regelungen der Satzung in § 2 Abs. 1 insbesondere die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung nach § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 WG LSA entsenden die Verbandsmitglieder jeweils einen Vertreter, der zu ihrer Vertretung nach den Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes befugt ist oder einen durch den Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat bestimmten Einwohner aus dem jeweiligen Gemeindegebiet oder Verbandsgemeindegebiet in die Verbandsversammlung des UHV „Wipper-Weida“.

 

Für die Stadt Aschersleben nahmen bereits in der vergangenen Kommunalwahlperiode Frau Petra Wölfli, Leiterin Tiefbauamt, die Funktion als Stimmführerin und Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, die Funktion als Stellvertreterin der Stimmführerin wahr.

 

Für eine rechtsgültige Vertretung im UHV ist gemäß der Satzung des UHV „Wipper-Weida“ und des WG LSA ein erneuter Beschluss des Stadtrates für die VII. Kommunalwahlperiode erforderlich.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben entsendet für die VII. Kommunalwahlperiode

 

Frau Petra Wölfli, Leiterin des Tiefbauamtes der Stadt Aschersleben, als Stimmführerin und

 

Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, als Stellvertreterin der Stimmführerin

 

der Stadt Aschersleben in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) „Wipper-Weida“.