Die Stadt Aschersleben ist Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV) „Westliche
Fuhne/Ziethe“. Dem Unterhaltungsverband obliegt entsprechend den Regelungen der
Satzung in § 2 Abs. 1 insbesondere die Unterhaltung von Gewässern zweiter
Ordnung nach § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Gemäß § 54
Abs. 3 Satz 2 WG LSA entsenden die Verbandsmitglieder jeweils einen Vertreter,
der zu ihrer Vertretung nach den Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes
befugt ist oder einen durch den Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat bestimmten
Einwohner aus dem jeweiligen Gemeindegebiet oder Verbandsgemeindegebiet in die
Verbandsversammlung des UHV „Westliche Fuhne/Ziethe“.
Für die Stadt Aschersleben nahmen bereits in der vergangenen
Kommunalwahlperiode Frau Petra Wölfli, Leiterin Tiefbauamt, die Funktion als
Stimmführerin und Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin Tiefbauamt, die
Funktion als Stellvertreterin der Stimmführerin wahr.
Für eine rechtsgültige Vertretung im UHV ist gemäß der Satzung des UHV
„Westliche
Fuhne/Ziethe“ und des WG LSA ein erneuter Beschluss des Stadtrates für die VII.
Kommunalwahl-periode erforderlich.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Aschersleben entsendet für
die VII. Kommunalwahlperiode
Frau Petra Wölfli, Leiterin des
Tiefbauamtes der Stadt Aschersleben, als Stimmführerin und
Frau Sabine Richter, Sachbearbeiterin
Tiefbauamt, als Stellvertreterin der Stimmführerin
der Stadt Aschersleben in die
Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes (UHV) „Westliche Fuhne/Ziethe“.