Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung besteht das Kuratorium aus mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist für die Dauer seiner Amtszeit geborenes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung.

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben benennt für jede der im Stadtrat der Stadt Aschersleben vertretenen Fraktionen jeweils eine/n Vertreter / Vertreterin in das Kuratorium. Diese/r muss kein Mitglied der Fraktion sein. Die Mitglieder werden für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode des Stadtrates benannt. Eine Wiederberufung ist zulässig.

 

Ein/e weitere/r Vertreter/in wird für die Stifterin der Rudolf Christian Boettger Stiftung (Stadt Aschersleben) in das Kuratorium berufen. Dieses wird ebenfalls für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode des Stadtrates benannt. Auch hier ist eine Wiederberufung zulässig.

 

Die Mitglieder des Kuratoriums sollen in Bildungs- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein.


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat benennt für die Dauer seiner Amtszeit als Stadtrat der Stadt Aschersleben folgende neue Mitglieder des Kuratoriums der Rudolf Christian Boettger Stiftung

 

  1. als Vertreter / Vertreterinnen der im Stadtrat der Stadt Aschersleben vertretenen Fraktionen

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

Herrn / Frau …………………………………………….. und

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

sowie

 

  1. als Vertreter / Vertreterin der Stifterin wird folgendes Mitglied benannt:

 

Herr / Frau …………………………………………….