Unter Beachtung der Regelungen der
Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung besteht das Kuratorium aus
mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister ist für die
Dauer seiner Amtszeit geborenes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung.
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
benennt für jede der im Stadtrat der Stadt Aschersleben vertretenen Fraktionen
jeweils eine/n Vertreter / Vertreterin in das Kuratorium. Diese/r muss kein
Mitglied der Fraktion sein. Die Mitglieder werden für die Dauer der jeweiligen
Amtsperiode des Stadtrates benannt. Eine Wiederberufung ist zulässig.
Ein/e weitere/r Vertreter/in wird für
die Stifterin der Rudolf Christian Boettger Stiftung (Stadt Aschersleben) in
das Kuratorium berufen. Dieses wird ebenfalls für die Dauer der jeweiligen
Amtsperiode des Stadtrates benannt. Auch hier ist eine Wiederberufung zulässig.
Die Mitglieder des Kuratoriums sollen
in Bildungs- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat benennt für die Dauer
seiner Amtszeit als Stadtrat der Stadt Aschersleben folgende neue Mitglieder
des Kuratoriums der Rudolf Christian Boettger Stiftung
- als
Vertreter / Vertreterinnen der im Stadtrat der Stadt Aschersleben
vertretenen Fraktionen
Herrn / Frau ……………………………………………..
Herrn / Frau ……………………………………………..
Herrn / Frau ……………………………………………..
Herrn / Frau …………………………………………….. und
Herrn / Frau ……………………………………………..
sowie
- als
Vertreter / Vertreterin der Stifterin wird folgendes Mitglied benannt:
Herr / Frau …………………………………………….