Unter Beachtung der Regelungen der
Satzung der Stadt Aschersleben für die Aschersleber Kulturanstalt (AöR) besteht der Verwaltungsrat aus 11
Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister ist geborenes
Mitglied und hat den Vorsitz im Verwaltungsrat. Die Stadt Aschersleben
entsendet in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) 8 weitere
Mitglieder. Daneben gehören 2 Beschäftigtenvertreter dem Verwaltungsrat mit beratender
Stimme an. Bezüglich dieser beratenden Mitglieder erfolgt ein gesonderter
Beschluss des Stadtrates.
Die Entsendung der weiteren Mitglieder
in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) hat unter Beachtung
der Regelungen in § 45 Abs. 1 KVG LSA i. V. m § 128 Abs. 1 und § 5 der Satzung
der Aschersleber Kulturanstalt (AöR) zu erfolgen.
Die Entsendung der weiteren Vertreter
erfolgt nach den Regelungen der Satzung mit sofortiger Wirkung für die Dauer
von 5 Jahren. Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit. Sie üben ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschließt:
Die nachfolgend benannten Vertreter
werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in den Verwaltungsrat der Aschersleber
Kulturanstalt (AöR) für 5 volle Geschäftsjahre bestellt.: