Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth besteht der Vorstand aus 5 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Vorstands. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben wählt 1 weiteres Mitglied in den Vorstand der Stiftung. Dieses muss der evangelischen Landeskirche oder der katholischen Kirche angehören.

 

Das zu wählende Mitglied des Vorstands wird für die jeweilige Amtsperiode bzw. für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Dem Vorstand der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth gehören neben den vorgenannten 2 Mitgliedern der jeweilige Superintendent an der St. Stephanikirche, ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannten Vertreter für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Verwaltung und ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannten ev. Pfarrer von Aschersleben an.

 

Die Stiftungstätigkeit ruht derzeit wegen Vermögenslosigkeit der Stiftung.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat wählt für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Stadtrat der Stadt Aschersleben

 

 

Herrn / Frau                                                                                                                          

 

 

in den Vorstand der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth.