Unter Beachtung der Regelungen der
Satzung der Stiftung St. Katharinen und St. Elisabeth besteht der Vorstand aus
5 Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister ist geborenes
Mitglied des Vorstands. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben wählt 1 weiteres
Mitglied in den Vorstand der Stiftung. Dieses muss der evangelischen
Landeskirche oder der katholischen Kirche angehören.
Das zu wählende Mitglied des Vorstands
wird für die jeweilige Amtsperiode bzw. für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Dem Vorstand der Stiftung St.
Katharinen und St. Elisabeth gehören neben den vorgenannten 2 Mitgliedern der
jeweilige Superintendent an der St. Stephanikirche, ein vom Oberbürgermeister
nach Anhörung des Superintendenten ernannten Vertreter für die Dauer seiner
Zugehörigkeit zur Verwaltung und ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des
Superintendenten ernannten ev. Pfarrer von Aschersleben an.
Die Stiftungstätigkeit ruht derzeit
wegen Vermögenslosigkeit der Stiftung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat wählt für die Dauer
seiner Zugehörigkeit zum Stadtrat der Stadt Aschersleben
Herrn / Frau
in den Vorstand der Stiftung St.
Katharinen und St. Elisabeth.