Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 6 Mitgliedern.

 

Die Stadt Aschersleben hat lt. Gesellschaftsvertrag 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben ist unter Beachtung der kommunalrechtlichen Regelungen geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat. Die Entsendung erfolgt gemäß der Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020.

Weitere Mitglieder das Aufsichtsrates werden von den Gesellschaftern Salzlandkreis, Stadt Seeland und Stadt Falkenstein entsandt.

 

Die Entsendung in den Aufsichtsrat hat unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA zu erfolgen.

 

Die Amtszeit des Aufsichtsrates, mit Ausnahme der jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, beträgt fünf volle Geschäftsjahre. Die entsandten Aufsichtsratsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

 

Der/die nachfolgend benannte Vertreter/Vertreterin wird mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in den Aufsichtsrat der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben für 5 volle Geschäftsjahre entsandt:

 

 

Frau / Herr ________________________________________________________________