Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der OptimAL GmbH  besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat der Gesellschaft 6 weitere Vertreter.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der OptimAL GmbH hat unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA zu erfolgen.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für 5 volle Geschäftsjahre. Diese bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in den Aufsichtsrat der OptimAL GmbH  für 5 volle Geschäftsjahre entsandt:

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.