Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben ist geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Seine Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt. Die Stadt Aschersleben benennt für den Aufsichtsrat der Gesellschaft 4 weitere Mitglieder. Die envia Mitteldeutsche Energie AG benennt 2 Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH hat unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA zu erfolgen.

 

Diese erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für 5 volle Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH für 5 volle Geschäftsjahre benannt:

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.                                                                                    

 

 

  1.