Unter Beachtung der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH besteht der
Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der
Stadt Aschersleben ist geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Seine Mitgliedschaft
endet mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt. Die Stadt Aschersleben benennt für
den Aufsichtsrat der Gesellschaft 4 weitere Mitglieder. Die envia
Mitteldeutsche Energie AG benennt 2 Mitglieder des Aufsichtsrates.
Die Entsendung der weiteren Vertreter
in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH hat unter Beachtung der
Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA
zu erfolgen.
Diese erfolgt nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für 5 volle
Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschließt:
Die nachfolgend benannten Vertreter
werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für den Aufsichtsrat der Stadtwerke
Aschersleben GmbH für 5 volle Geschäftsjahre benannt: