Unter Beachtung der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied im Aufsichtsrat. Die Stadt
Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat der Gesellschaft 6 weitere
Vertreter in den Aufsichtsrat.
Die Entsendung der weiteren Vertreter
in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH hat
unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131
Abs. 1 und 3 KVG LSA zu erfolgen.
Die Entsendung der weiteren Vertreter
erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem
01.01.2020 für 5 volle Geschäftsjahre. Diese bleiben so lange im Amt, bis neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschließt:
Die nachfolgend benannten Vertreter
werden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in den Aufsichtsrat der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH für 5 volle Geschäftsjahre entsandt:
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