Beschluss: ungeändert beschlossen

Entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse sind Rundfunkübertragungen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung möglich. Grundlage dieser Regelung ist § 52 Abs. 5 KVG LSA.

 

Bereits seit vielen Jahren überträgt der Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. (radio hbw) ohne Beanstandungen den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen in seinem Radioprogramm. Damit wird den Bürgern und Einwohnern der Stadt die Möglichkeit gegeben, den Verlauf der Sitzungen als Hörer des Programms von radio hbw mitzuerleben ohne selbst mit anwesend zu ein.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2019 beantragt radio hbw auch für die neue Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Aschersleben die weitere Aufzeichnung und Ausstrahlung des öffentlichen Teils der Sitzungen des Stadtrates.

 

Weiter beantragt radio hbw, diese Ausstrahlung der Stadtratssitzungen aufzuzeichnen und in die Mediathek des Senders einzustellen. Damit soll auch Interessierten, die zum Sendetermin verhindert sind die Möglichkeit gegeben werden, die Sitzung auf der Internetpräsenz von radio hbw unter www.radio-hbw.de zu einem späteren Zeitpunkt anzuhören.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Dem Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ wird die Erlaubnis erteilt, den öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates der Stadt Aschersleben aufzuzeichnen und auszustrahlen.

 

2.    Die Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Sitzungen des Stadtrates der Stadt Aschersleben durch den Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ dürfen in der Mediathek des Senders auf „www-radio-hbw.de veröffentlicht werden.

 

3.    Die Regelungen in § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse sind vom Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. „radio hbw“ ausdrücklich zu beachten.