Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Hauptsatzung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Unter Beachtung der Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Dafür ist unter Beachtung der Regelungen in § 10 i. V. m. § 45 Abs. 2 Ziffer 1 KVG LSA der Stadtrat zuständig.

 

Weiter waren und sind dafür ein Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates  und sowohl für den Erlass als auch für jede Änderung die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich (§10 Abs. 2 KVG LSA).

 

Um auch hier, wie bei der Geschäftsordnung, eine Kontinuität in der Arbeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für den ab dem 02.07.2019 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 08.04.2015 in Kraft getreten am 01.08.2015 als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortzuführen und dies durch Beschluss des Stadtrates entsprechend festzustellen.

 

§ 13 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben regelt die Einwohnerfragestunde nach § 28 Ab 2 KVG LSA. Aufgrund der Neuregelung des KVG LSA vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166) sind die Regelungen zur Einwohnerfragestunde nun in der Geschäftsordnung zu regeln. Die Einwohnerfragestunde ist jetzt in § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse mit unverändertem Wortlaut geregelt. Die Regelung in § 13 der Hauptsatzung ist damit wegen Änderung des KVG LSA gegenstandslos geworden. § 13 ist deshalb in der in der Anlage beigefügten Hauptsatzung kursiv dargestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Es wird festgestellt, dass die Hauptsatzung der Stadt Aschersleben vom 08.04.2015 in Kraft getreten am 01.08.2015 unverändert als Hauptsatzung der Stadt Aschersleben fortgeführt wird.

 

  1. Es wird weiter festgestellt, dass § 13 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben (Einwohnerfragestunde) aufgrund der Neuregelung im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gegenstandslos ist. Die Einwohnerfragestunde ist jetzt in § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse mit unverändertem Wortlaut geregelt.