Der neu gewählte Stadtrat muss sich eine Geschäftsordnung geben. Dies regelt § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA).

 

Dabei kann der Gemeinderat auch die Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates übernehmen.

 

Um eine Kontinuität in den inneren Angelegenheiten des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten wird vorgeschlagen, für den ab dem 02.07.2019 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 09.04.2015 in der Fassung der 1. Änderung vom 07.09.2017 mit nachfolgenden drei Änderungen zu übernehmen und entsprechend zu beschließen.

 

Die Geschäftsordnung ist aufgrund einer erfolgten Änderung des KVG LSA mit Gesetz vom 22.06.2018 anzupassen. Diese Änderungen beinhalten:

 

  1. Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde sind nicht mehr in der Hauptsatzung, sondern in der Geschäftsordnung aufzunehmen [§ 28 Abs. 2 KVG LSA]. Dies erfordert eine Übernahme der bestehenden Regelung in § 13 der Hauptsatzung in die Geschäftsordnung. Die Regelung wird inhaltlich nicht geändert. Die Neuregelung in der Geschäftsordnung erfolgt in § 6 der Geschäftsordnung. Die Reihenfolge der sich anschließenden Paragrafen ändert sich entsprechend.

 

  1. Über die Niederschriften der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ist abzustimmen. Eine bloße Feststellung der Niederschriften ist nicht mehr ausreichend [§ 58 Abs. 2 KVG LSA]. Diese Änderung der Geschäftsordnung erfolgt in § 5 Abs. 3 unter der Ziff. 1. Öffentlicher Teil unter c) sowie unter der Ziff. 2. Nicht öffentlicher Teil unter b).

 

  1. Zur Einsichtnahme des öffentlichen Teils der Niederschriften sind ausdrücklich Regelungen in der Geschäftsordnung aufzunehmen [§ 58 Abs. 3 KVG LSA]. Die insoweit erforderliche Änderung der Geschäftsordnung erfolgt in § 15 der Geschäftsordnung im neuen Abs. 6.

 

Den Stadträten wird neben der zu beschließenden neuen Geschäftsordnung (Anlage 1) zusätzlich eine Geschäftsordnung als Anlage übergeben, welche die vorgenannten drei Änderungen farbig markiert enthält (Anlage 2 – Lesefassung).

 

Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass mit der Einführung der digitalen Ratsarbeit bei der Stadt Aschersleben weitere Änderungen in der Geschäftsordnung erforderlich werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die in der Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.