Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt
Aschersleben verpflichtet, Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen
Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen, zu erheben und auf
die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen
Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände.
Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände für das
jeweils abgelaufene Kalenderjahr erstellt.
Die für die Erhebung der Gewässerumlage entstehenden
Verwaltungskosten werden anteilig auf den Erschwernis- bzw. Flächenbeitrag
umgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur
Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“,
„Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt
die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere
Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
2.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit der
Satzungsbeschlussfassung in der derzeitigen Form prüfen zu lassen und das
Ergebnis dem Stadtrat zu präsentieren.
Abstimmung zur Vorlage mit der
Änderung
gemäß Antrag Nr. A/0163/19:
- mehrheitlich bestätigt -
Beschluss-Nr.: 554/19