Sitzung: 19.06.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: VI/0656/19
Die Mitteldeutsche
Netzgesellschaft Strom mbH informierte die Stadt Aschersleben, dass die
bestehende Freileitungsanlage für die Stromversorgung in der Ascherslebener Straße wegen der
schwindenden Stand- und Verkehrssicherheit der verschlissenen Holz-, Beton- und
Stahlgittermasten zeitnah abgerüstet werden muss.
Aus diesem Grund
plant die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH die bestehenden
Freileitungen in dem genannten Straßenzug abzurüsten und neu in die Erde zu
verlegen.
Die Stadt ist insoweit betroffen, da über diese
bestehende Freileitungsanlage auch die öffentliche Straßenbeleuchtung betrieben
wird.
Der grundhafte Ausbau der Straße ist nach der Änderung des
Gebietsänderungsvertrages nicht absehbar und eine Übernahme der Altanlage und
der Weiterbetrieb durch die Stadt auf Grund des Zustandes ausgeschlossen.
Aus diesem Grund plant die Stadt Aschersleben zeitgleich
den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Ascherslebener Straße.
Die
Kabelverlegung für die Beleuchtungsanlage wird koordiniert mit der Verlegung
der Stromversorgungskabel.
Die
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH beteiligt sich an den Erdarbeiten
durch Nutzung eines gemeinsamen Kabelgrabens. Dadurch werden beidseitig Kosten
gespart.
Die
Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ wird im Abschnitte von
der Einmündung „Unter den Linden“ bis zur Einmündung “Burgstraße“ auf einer
Länge von ca. 610 m neu errichtet.
Die Kosten für
die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen ca. 50.000 Euro.
Der Erneuerung
der Straßenbeleuchtungsanlage in der „Ascherslebener Straße“ ist entsprechend
der gültigen Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft
Winningen mit 64 % auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Straßenbeleuchtungsanlage in
der „Ascherslebener Straße“ wird zwischen der Straße „Unter den Linden“
und der „Burgstraße“ erneuert.
- Die Kosten der Baumaßnahme werden
nach der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen auf die
Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es werden
keine Vorausleistungen erhoben.