Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre
Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen
Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für
die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des Kameraden Friedhelm Anders unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des
bisherigen Ortswehrleiters am 30.06.2019 ausgelaufen ist.
Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Friedhelm Anders in seiner
Funktionen als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Wilsleben durch die Kameraden
der Einsatzabteilung bestätigt.
Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der
Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung der Kameraden
Friedhelm Anders aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Friedhelm Anders, unter Berufung
in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Wilsleben mit Wirkung ab 01.07.2019 für
die Dauer von 6 Jahren.