Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Mit der Inbetriebnahme der neuen Obdachlosenunterkunft in der Güstener Straße 11 zum 01.04.2019 änderten sich auch die kostenbezogenen Rahmenbedingungen zum Betrieb dieser öffentlichen Einrichtung der Stadt Aschersleben. Folglich war die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben zu überarbeiten und die darin enthaltenen Gebühren neu zu kalkulieren.

 

Die Firma Allevo Kommunalberatung GmbH wurde mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren zur neuen Obdachlosenunterkunft beauftragt und hat dazu die der Vorlage beigefügte Gebührenkalkulation erstellt. Die sich daraus ergebende Benutzungsgebühr ist Bestandteil der neuen Benutzungsgebührensatzung.

 

Durch die vorliegende Satzung wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 ersetzt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben.