Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Marcus Brune unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des bisherigen Ortswehrleiters Kamerad Andreas Beau am 30.06.2019 ausgelaufen ist.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Marcus Brune in seiner Funktion als Ortswehrleiter  der Ortsfeuerwehr Westdorf durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

 

Da der Kamerad Marcus Brune bereits als stellvertretender Ortswehrleiter in der Ortsfeuerwehr Westdorf eingesetzt war, verfügt er über die Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

 

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Marcus Brune aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Marcus Brune, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf mit Wirkung ab 01.07.2019 für die Dauer von 6 Jahren.