Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Friedhelm Anders unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des bisherigen Ortswehrleiters am 30.06.2019 ausgelaufen ist.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Friedhelm Anders in seiner Funktionen als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Wilsleben durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

 

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung der Kameraden Friedhelm Anders aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Friedhelm Anders, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Wilsleben mit Wirkung ab  01.07.2019 für die Dauer von 6 Jahren.