Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Ronny Leidenfrost unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da seine Berufung als Ortswehrleiter am 30.06.2019 ausgelaufen ist.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Ronny Leidenfrost in seiner Funktion als Ortswehrleiter  der Ortsfeuerwehr Drohndorf durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

 

Da der Kamerad Ronny Leidenfrost bereits als Ortswehrleiter in der Ortsfeuerwehr Drohndorf eingesetzt war, verfügt er über die Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

 

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Ronny Leidenfrost aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Ronny Leidenfrost, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Drohndorf mit Wirkung ab  01.07.2019 für die Dauer von 6 Jahren.