Sitzung: 11.06.2019 Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0642/19
Gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von
den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches
vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des
Kameraden Ronny Leidenfrost unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter wird erforderlich, da seine Berufung als Ortswehrleiter am
30.06.2019 ausgelaufen ist.
Nach erfolgter Wahl wurde
der Kamerad Ronny Leidenfrost in seiner Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Drohndorf durch die
Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.
Da der Kamerad Ronny
Leidenfrost bereits als Ortswehrleiter in der Ortsfeuerwehr Drohndorf
eingesetzt war, verfügt er über die Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieses
Ehrenamtes.
Gemäß § 15 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Ronny Leidenfrost aus
fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Ronny Leidenfrost, unter Berufung
in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Drohndorf mit Wirkung ab 01.07.2019 für
die Dauer von 6 Jahren.