Sitzung: 17.06.2019 Ortschaftsrat Klein Schierstedt
Beschluss: Ablehnung, Vorlage geht weiter
Abstimmung: Ja: /, Nein: 5, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0658/19
Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt
Aschersleben verpflichtet, Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen
Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen, zu erheben und auf
die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen
Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände.
Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände für das
jeweils abgelaufene Kalenderjahr erstellt.
Die für die Erhebung der Gewässerumlage entstehenden
Verwaltungskosten werden anteilig auf den Erschwernis- bzw. Flächenbeitrag
umgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur
Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“,
„Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)