Sitzung: 29.05.2019 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0664/19
1.
Ramdohrs milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 13.05.2019 einen Betrag
in Höhe von 2.100 Euro überwiesen. Die Mittel werden für das Projekt „Gesunde
Ernährung“ in den städtischen Jugendeinrichtungen in der Kernstadt verwendet.
2.
Ramdohrs milde Stiftung beabsichtigt der Stadt Aschersleben in der 20.
Kalenderwoche einen Betrag in Höhe von 1.100 Euro zu überweisen. Die Mittel
werden für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den Jugendeinrichtungen der
Ortsteile Ascherslebens verwendet.
Mit
dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die
Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und
Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die
Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Abweichend
hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen
beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß
§ 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz-
und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren
Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Die
nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass
über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52
Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die
schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben
werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht
realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohrs
milde Stiftung in Höhe von 2.100 Euro für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in
den städtischen Jugendeinrichtungen.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt die Annahme der Spende von Ramdohrs milde Stiftung in Höhe von 1.100
Euro für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den Jugendeinrichtungen der
Ortsteile Ascherslebens.
Beschluss:
1. Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohrs
milde Stiftung in Höhe von 2.100 Euro für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in
den städtischen Jugendeinrichtungen.
2. Der Finanz-
und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohrs milde
Stiftung in Höhe von 1.100 Euro für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den
Jugendeinrichtungen der Ortsteile Ascherslebens.
Abstimmung
zur Vorlage: 6 Ja, - Nein, - Enth.
Beschluss-Nr.: 545/19